Ausgliederung der Internen Revision

Outsourcing der Internen Revision wird bei Versicherungen als Ausgliederung der Internen Revisionsfunktion verstanden.

Versicherungsunternehmen müssen nach § 30 VAG über eine wirksame Interne Revision verfügen.

Aufgrund des Gesetzes zur Finanzmarktintegrität gilt diese Anforderung auch für Versicherungen i.S.d. Richtlinie RL 91/674/EWG. Für diese Versicherungsunternehmen bedeuten die neuen Anforderungen eine Verschärfung, da der Aufsichtsrat dieser Versicherungsunternehmen ab dem 01.01.2020 einen Prüfungsausschuss bestellen müssen, der unter anderem die Wirksamkeit der Internen Revisionsfunkton zu prüfen hat.

Ziel der Internen Revision ist unter anderem die gesamte Geschäftsorganisation, insbesondere das interne Kontrollsystem (IKS) auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Die Interne Revisionsfunktion gilt nach den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo) als Schlüsselfunktion und muss objektiv und unabhängig von anderen operativen Tätigkeiten sein.

Versicherungsunternehmen können Funktionen oder Versicherungstätigkeiten an einem externen Dienstleister vergeben. Nach § 7 Nr. 2 VAG sind davon Prozesse betroffen, die ein Dienstleister erbringt, die ansonsten vom Versicherungsunternehmen selbst erbracht werden würden. Dies trifft beispielsweise auch bei einer Ausgliederung der Internen Revision eines Versicherungsunternehmens zu.

Die Ausgliederung der Internen Revision kann einerseits als Voll-Ausgliederung erfolgen. Wir Rahmen greifen als langjährig erfahrener Revisionsdienstleister auf einen bewährten, praxisorientierten Revisionsansatz zurück. Unsere Revisionsmethodik ist dabei durch nachfolgende Teil-Bereiche charakterisiert:

  • Einführung eines Revisionshandbuchs und einer Geschäftsordnung
  • Einführung einer risikoorientierten Revisionsplanung
  • Fachliche, zeitliche und personelle Planung (Einsatzplanung)
  • Operative Prüfungsdurchführung mit Prüfungsberichtserstellung
  • Prüfungsdokumentation
  • Follow-Up: Maßnahmenverfolgung und
  • Qualitätsverbesserungsprogramm

Bestehende Revisionsabteilungen unterstützen wird dabei im Rahmen einer Teil-Ausgliederung oder fallweise.

Ein flexibler Handlungsrahmen mit ausgeprägter Kostentransparenz ist dabei für uns selbstverständlich. Wir agieren kundenorientiert, vertrauensvoll auf Basis der geltenden nationalen und internationalen Berufsstandards der Internen Revision. Ein ethischer Handlungsrahmen (Ethikkodex) ist dabei die Rahmenbedingung unserer Dienstleistung.

Auf Basis eines langjährig praxiserprobten Revisionsmodells bieten wir die Auslagerung oder Teilauslagerung bei folgenden regulierten Unternehmen an: