Strategisches Instrument
Die Ausgliederung der Internen Revision ist für moderne Versicherungsunternehmen weit mehr als eine rein regulatorische Notwendigkeit. Im komplexen Umfeld von Solvency II und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) stellt sie ein strategisches Instrument dar, um operative Exzellenz und absolute Compliance sicherzustellen. Als spezialisierter Dienstleister unterstützt auditsolutions Sie dabei, diese zentrale Schlüsselfunktion rechtssicher, objektiv und effizient zu gestalten.

Was bedeutet Ausgliederung der Internen Revision?
Die aufsichtsrechtliche Ausgliederung der Internen Revision bei Versicherungsunternehmen unterliegt als kritische Schlüsselfunktion den spezifischen Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie den Leitlinien der MaGo und Solvency II. Dieser Begriff ist strikt von der „Auslagerung“ im Bankensektor abzugrenzen.
Bei Versicherungen wird das Outsourcing der Internen Revision als Ausgliederung der Internen Revisionsfunktion verstanden. Dieser Begriff ist entscheidend, da er die spezifischen regulatorischen Anforderungen widerspiegelt. Gemäß § 30 VAG müssen alle Versicherungsunternehmen über eine wirksame Interne Revision verfügen. Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) gelten diese Anforderungen zudem verstärkt für Versicherungen im Sinne der Richtlinie RL 91/674/EWG.
Für diese Unternehmen bedeuten die Regelungen eine deutliche Verschärfung: Aufsichtsräte müssen (oft seit dem 01.01.2020) einen Prüfungsausschuss einrichten, der explizit die Wirksamkeit der Internen Revisionsfunktion zu überwachen hat und somit einen Beitrag zur Ausgliederung der Internen Revision leisten kann.
Welche Rolle spielt die Interne Revision?
Die Interne Revision ist eine der vier zentralen Schlüsselfunktionen unter Solvency II. Sie dient als unabhängige Instanz zur Überwachung der Geschäftsorganisation und des internen Kontrollsystems (IKS), was manchmal durch die Ausgliederung verstärkt wird.
| Aspekt | Regulatorische Anforderung / Detail |
|---|---|
| Gesetzliche Basis | Gemäß § 30 VAG müssen Versicherungsunternehmen über eine wirksame Interne Revisionsfunktion verfügen. |
| Aufsichtsrecht | Die Ausgestaltung unterliegt den strengen Richtlinien der MaGo sowie Solvency II. |
| Prüfungspflichten | Verschärfung durch das FISG: Aufsichtsräte müssen Prüfungsausschüsse bestellen, die die Wirksamkeit der Revision prüfen. |
| Zielsetzung | Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der gesamten Geschäftsorganisation und des IKS. |
Warum ist eine Ausgliederung möglich?
Versicherungsunternehmen können Funktionen oder Versicherungstätigkeiten an einem externen Dienstleister vergeben. Nach § 7 Nr. 2 VAG sind davon Prozesse betroffen, die ein Dienstleister erbringt, die ansonsten vom Versicherungsunternehmen selbst erbracht werden würden. Dies trifft beispielsweise auch bei einer Ausgliederung der Internen Revision eines Versicherungsunternehmens zu.
Die Ausgliederung der Internen Revision kann einerseits als Voll-Ausgliederung erfolgen. Wir im Rahmen greifen als langjährig erfahrener Revisionsdienstleister auf einen bewährten, praxisorientierten Revisionsansatz zurück. Unsere Revisionsmethodik ist dabei durch nachfolgende Teil-Bereiche charakterisiert:
- Einführung eines Revisionshandbuchs und einer Geschäftsordnung
- Umsetzung einer risikoorientierten Revisionsplanung
- Durchführung der fachlichen, zeitlichen und personellen Planung
- Operative Prüfungsdurchführung mit professioneller Berichtserstellung
- Lückenlose Prüfungsdokumentation
- Effektives Follow-Up mit konsequenter Maßnahmenverfolgung
- Kontinuierliches Qualitätsverbesserungsprogramm
Teil-Ausgliederung der Internen Revision
Neben der vollständigen Übernahme der Funktion unterstützen wir bestehende Revisionsabteilungen auch im Rahmen einer Teil-Ausgliederung. Dies ist besonders wertvoll bei:
- Kapazitätsengpässen oder Krankheitsausfällen.
- Spezialthemen, die besonderes IT- oder versicherungsmathematisches Know-how erfordern.
- Unvorhergesehenen Sonderprüfungen oder Projektbegleitungen.
Wir arbeiten stets kundenorientiert und vertrauensvoll auf Basis der geltenden nationalen und internationalen Berufsstandards. Ein ethischer Handlungsrahmen und absolute Vertraulichkeit bilden das Fundament unserer Dienstleistung für regulierte Unternehmen.
Zielgruppen für die Ausgliederung der Internen Revision
Auf Basis unseres praxiserprobten Revisionsmodells bieten wir die Auslagerung oder Teilauslagerung für folgende Unternehmen an:
- Versicherungsunternehmen: Full-Service gemäß MaGo, Solvency II, § 30 Abs. 2 VAG und der Richtlinie 2009/138/EG.
- Pensionskassen: Spezifische Umsetzung der MaGo für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) unter Berücksichtigung der besonderen Anlagevorschriften.
Gerade für kleine und mittlere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder Pensionskassen stellt die Ausgliederung der Internen Revision an auditsolutions sicher, dass auch komplexe BaFin-Anforderungen souverän und ohne Überlastung der internen Organisation erfüllt werden.